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United Nations

A/RES/61/17, 23 January 2007


Internationales Jahr der Aussöhnung 2009

Die Generalversammlung,

eingedenk der Charta der Vereinten Nationen, einschließlich der darin enthaltenen Ziele und Grundsätze, insbesondere soweit sie darauf ausgerichtet sind, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen sowie Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben und dadurch freundschaftliche Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und eine internationale Zusammenarbeit zu fördern, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen,

in Anerkennung der besonderen Notwendigkeit und Dringlichkeit von Aussöhnungsprozessen in den Ländern und Regionen der Welt, in denen die Gesellschaft in ihren verschiedenen innerstaatlichen, nationalen und internationalen Aspekten durch gerade überwundene oder noch bestehende Konfliktsituationen beeinträchtigt und geteilt ist,

sowie in Anerkennung dessen, dass viele der Aktivitäten des Systems der Vereinten Nationen im Allgemeinen und der gesamten internationalen Gemeinschaft zur Unterstützung der Friedenssicherung und Friedenskonsolidierung, der Konfliktverhütung, der Abrüstung, der nachhaltigen Entwicklung, der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte und der Menschenwürde, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der guten Staatsführung unter anderem zur Folge haben, dass Aussöhnungsprozesse in Gang gebracht und fortgeführt werden,

in dem Bewusstsein, dass ein auf der Grundlage von Achtung und Toleranz geführter Dialog zwischen Gegnern ein wesentlicher Bestandteil von Frieden und Aussöhnung ist, sowie in dem Bewusstsein, dass Wahrheit und Gerechtigkeit für die Herbeiführung von Aussöhnung und dauerhaftem Frieden unabdingbar sind,

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eingedenk der Rolle der Medien bei der Berichterstattung über Aussöhnungsprozesse,

in der Überzeugung, dass die Verkündung eines internationalen Jahres der Aussöhnung zum Ende des ersten Jahrzehnts des neuen Jahrtausends der internationalen Gemeinschaft die Chance bieten wird, die Anstrengungen zum Ausbau von Aussöhnungsprozessen, die für die Herbeiführung eines tragfähigen und dauerhaften Friedens notwendig und eine Voraussetzung sind, unter aktiver Beteiligung aller Interessenträger weiterzuverfolgen,

  1. bekundet ihre unerschütterliche Entschlossenheit, Aussöhnungsprozesse in den durch Konflikte beeinträchtigten und/oder geteilten Gesellschaften fortzuführen;
  2. beschließt, das Jahr 2009 zum Internationalen Jahr der Aussöhnung zu erklären;
  3. bittet die betroffenen Regierungen sowie internationale und nichtstaatliche Organisationen, Aussöhnungsprozesse zwischen beeinträchtigten und/oder geteilten Gesellschaften zu unterstützen und angemessene Kultur-, Bildungs- und Sozialprogramme zur Förderung des Konzepts der Aussöhnung zu planen und durchzuführen, namentlich durch die Abhaltung von Konferenzen und Seminaren und durch die Verbreitung von Informationen über diese Frage.

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